Als Grundbaustein regelt die Betriebssicherheitsverordnung unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, Verwendung und Überwachung von "Arbeitsmittel". Laut Begriffsbestimmung sind Arbeitsmittel: Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Kurzum auch Hydraulik-Schlauchleitungen gehören zu den Arbeitsmitteln.
Da von diesen teilweise eine hohe Gefahr für den Arbeitnehmer ausgeht, sollten diese auch einer Gefährdungsbeurteilung unterliegen. Die DGUV 113-020 bietet eine konkrete, praxisnahe Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen. Des Weiteren wird hier auch der Umgang mit Hydraulikflüssigkeiten geregelt.
Nachfolgend einige interessante Links zu diesem Thema:
DGUV-Information - Hydraulikschlauchleitungen Prüfen und Wechseln
Für jeden Arbeitgeber(in) und Arbeitnehmer(in), der Maschinen und Anlagen in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Einsatz kommen, ein wichtiges Thema!
Sehr gerne Unterstützen wir Sie bei diesem Thema, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
(Stand 16.04.2018, Quellen: DGUV, Juris GmbH)